AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Exportprodukten der MÜPRO Services GmbH (= Verkäufer)


1. Anwendungsbereich

Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Exportprodukten.

Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Auftragsannahmebestätigungen des Verkäufers für sämtliche hier abgedeckten Produkte unterliegen den Bedingungen dieses Dokuments. Abweichende Verkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Bestandteil des Vertrages, sofern der Verkäufer dies nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Diese Bedingungen regeln unter Ausschluss aller sonstigen Bedingungen des Käufers alle zukünftigen Einzelkaufverträge zwischen Verkäufer und Käufer.

Druck-, Tipp- und/oder Schreibfehler sowie sonstige Irrtümer oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Preisangeboten, Preislisten, Auftragsannahmebestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Informationen des Verkäufers werden ohne weitere Folgen oder Haftungsansprüche an den Verkäufer korrigiert.

Des Weiteren sind die Nutzungsbedingungen des E-Shops zu beachten.

2. Auftragsbestätigungen und Spezifikationen

Aufträge des Käufers gelten erst und nur dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie durch diesen oder seinen Vertreter innerhalb von 10 Tagen nach Vorlage schriftlich bestätigt werden.

Im Hinblick auf Menge, Qualität und Art der Produkte sowie ggf. Spezifikationen gelten die entspr. Angaben im Angebot des Verkäufers (wenn vom Käufer angenommen) bzw. die Bestellung des Käufers (wenn vom Verkäufer bestätigt). Dokumentationen und Broschüren, die Teil des Angebots sind, z.B. Illustrationen, Zeichnungen und Artikelbeschreibungen gelten lediglich als näherungsweise, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Angaben zu Gewicht und Größe sowie mit Blick auf die technische Ausstattung sind nicht bindend. Angaben zur Stabilität des Produkts dürfen lediglich als unverbindliche Richtwerte aufgefasst werden, die auf Berechnungen auf der Basis der vom Verkäufer angestellten statischen Belastungstests beruhen.

Für alle Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen des Verkäufers bleiben alle Eigentums- und Copyright-Rechte vorbehalten. Alle derartigen Spezifikationen, Verkaufsunterlagen, Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen etc. sind vom Käufer als streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt natürlich auch in gleicher Weise, sollte der Käufer dem Verkäufer Daten zur Verfügung stellen.

Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber für die Genauigkeit der Angaben in allen seinen Bestellungen verantwortlich und dass der Verkäufer innerhalb einer angemessenen Frist alle erforderlichen Informationen erhält, um den Vertrag gem. der Bedingungen zu erfüllen.

Müssen die Produkte gem. besonderer Spezifikationen des Käufers hergestellt oder einem besonderen Verfahren unterworfen werden, so hat der Käufer den Verkäufer für evtl. Verluste, Schadensersatzansprüche, Kosten und Ausgaben zu entschädigen, die dem Verkäufer ggf. entstehen bzw. gegen diesen verhängt oder von diesem bezahlt oder zugesagt werden im Zusammenhang mit Klagen bez. der Verletzung von Patenten, Copyrights, Design- und Marken- sowie sonstiger Schutz- und Eigentumsrechte Dritter, die u.U. aus der Verwendung der Spezifikationen des Käufers durch den Verkäufer entstehen.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, an den Spezifikationen der Produkte Änderungen vorzunehmen, wenn solche im Rahmen geltender Gesetze und Bestimmungen evtl. erforderlich werden bzw. (im Falle von Produkten auf der Grundlage von Spezifikationen des Käufers) wenn solche Änderungen die Qualität oder Leistungsfähigkeit der Produkte nicht signifikant beeinträchtigen.

Auf keinen Fall ist der Verkäufer haftbar für die Konformität der Produkte mit Gesetzen und Bestimmungen, die ggf. im Lande des Käufers gelten.

3. Preis der Produkte

Der Preis für die Produkte ist der Preis, den der Verkäufer in seinem Angebot angibt bzw. (wenn dort kein Preis angegeben ist) der Preis in der aktuellen Preisliste des Verkäufers. Für Produkte, die für den Export aus Deutschland bestimmt sind, gilt die aktuelle Katalogpreisliste des Verkäufers.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Käufer jederzeit vor der Auslieferung schriftlich über eine Preiserhöhung zu informieren, um Steigerungen bei den Selbstkosten des Verkäufers aufzufangen, die außerhalb von dessen Einflussmöglichkeiten liegen (z.B. Wechselkursschwankungen, Devisenbestimmungen, Zolländerungen, signifikante Steigerungen der Rohstoffpreise oder sonstiger Herstellungskosten) bzw. im Falle von Änderungen bei den Lieferdaten.

Sofern nicht in den Bedingungen eines Angebots oder in einer Preisliste des Verkäufers anders ausgeführt oder in anderer Weise zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich vereinbart, gelten alle Preise des Verkäufers ab Werk (gem. INCOTERMS 2000); erklärt sich der Verkäufer bereit, die Produkte an einen Ort außerhalb seiner Standorte zu liefern, zahlt der Käufer die Kosten des Verkäufers für Transport, Verpackung und Versicherung.

Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer; diese muss der Käufer zusätzlich an den Verkäufer zahlen.

4. Zahlungsbedingungen

Der Käufer bezahlt den Preis für die Produkte per Vorkasse oder zu den vereinbarten Zahlungskonditionen. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung. Im E-Shop erfolgen die Zahlungen gemäß der im System vorgegebenen und möglichen Zahlungsoptionen. Schecks und Wechsel werden nicht als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung betrachtet.

Die Parteien können dahingehend übereinkommen, dass der Käufer ein Dokumentenakkreditiv seiner Bank (oder einer anderen vom Verkäufer akzeptierten Bank) vorlegt. In einem solchen Einzelfall soll das Dokumentenakkreditiv gemäß der "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive" in der Version von 2007, ICC-Publikation Nr.600 (ERA 600), ausgefertigt werden.

Erfolgen von Seiten des Käufers keine Zahlungen zum Fälligkeitstermin, so hat der Verkäufer das Recht (unbeschadet aller sonstigen Rechte und Abhilfemaßnahmen, die ihm ggf. zur Verfügung stehen), nach Gutdünken Folgendes zu unternehmen:

  • Kündigung des Vertrages, nachdem der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Zusatzfrist gesetzt und dieser diese ungenutzt hat verstreichen lassen; oder Aussetzung aller weiteren Lieferungen an den Käufer; und/oder
  • Belastung des Käufers mit Zinsen für den unbezahlten Betrag bis zu dessen völliger Begleichung zu einem Satz von 8 % pro Jahr über dem aktuell geltenden Referenzsatz der Europäischen Zentralbank.

Der Käufer hat nur dann das Recht, Zahlungen zurück zu halten oder zu verrechnen, wenn seine Gegenansprüche unangefochten sind oder für endgültig erklärt wurden.

5. Lieferung

Die Auslieferung der Produkte erfolgt durch deren Übergabe an den Käufer, der diese auf dem Gelände des Verkäufers zu einem beliebigen Zeitpunkt abholt, nachdem der Verkäufer den Käufer informiert hat, dass die Produkte zur Abholung bereit stehen; oder (wenn der Verkäufer einen anderen Lieferort akzeptiert hat) durch dessen Ablieferung der Produkte an diesem Ort.

Kann der Verkäufer die Produkte aufgrund irgendwelcher Umstände nicht innerhalb der festgesetzten Lieferzeit liefern, so hat der Käufer das Recht, eine neue Lieferfirst festzusetzen, die allerdings angemessen ausfallen muss; nach Ablauf dieser Frist hat der Käufer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Darüber hinaus kann sich der Käufer evtl. Verluste vom Verkäufer erstatten lassen, die diesem durch den Lieferausfall entstehen. Schadensersatzansprüche werden allerdings nur dann fällig, wenn der Verkäufer den Vertrag vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Trotzdem ist der Verkäufer verantwortlich für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die im Rahmen der Vertragserfüllung als wesentlich erachtet werden.

Sollte der Käufer die Lieferung zum Fälligkeitsdatum nicht annehmen, hat er trotzdem die durch die Lieferung bedingten Zahlungen zu leisten, so als ob die Produkte ordnungsgemäß abgeliefert worden wären. Der Verkäufer kümmert sich um die Lagerung der Produkte, jedoch auf Risiko und Kosten des Käufers.

Der Verkäufer ist nicht zur Lieferung (Vertragserfüllung) verpflichtet, wenn der Lieferung nationale oder internationale Vorschriften entgegenstehen, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, Embargos oder sonstige Sanktionen. Dies gilt auch, sofern für die Lieferung erforderliche Genehmigungen nicht erteilt werden. In diesen Fällen, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen, insoweit er nicht zur Lieferung verpflichtet.

6. Weitere Lieferbedingungen

Kosten für Expresslieferungen gehen zu Lasten des Käufers.

Spezialverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hinsichtlich der Kommissionierung von Sonderanfertigungen und nicht lagerfähigen Artikeln ist zu beachten, dass produktionsabhängige Abweichungen von +/- 10 % auftreten können, was zu einer entspr. Vertragsanpassung durch den Verkäufer führt. Lieferungen ab Lager erfolgen immer in der Originalverpackung.

Grundsätzlich sind alle Lieferungen zu bündeln, sofern eine Auftragsbestätigung mehrere Liefertermine ausweist. Der Kunde kann jederzeit auf Teillieferungen nach Verfügbarkeit bestehen. Die Lieferkosten der gewünschten Teillieferungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Individuelle Liefervereinbarungen sind davon ausgenommen. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Erfolgt die Lieferung durch den Verkäufer als Massengutlieferung, so behält sich der Verkäufer vor, ohne Preisanpassung 3 % mehr oder 3 % weniger als bestellt zu liefern; die so gelieferte Menge gilt dann als die bestellte Menge.

7. Risikoübergang

Das Risiko bez. Verlust oder Schäden an den Produkten geht wie folgt auf den Käufer über:

  • Produkte, die nicht am Standort des Verkäufers übergeben werden: zum Zeitpunkt der Lieferung oder (wenn der Käufer die Lieferung schuldhaft nicht ordnungsgemäß übernimmt) zu dem Zeitpunkt, den der Verkäufer ursprünglich als Liefertermin angegeben hatte;
  • Produkte, die am Standort des Verkäufers ausgeliefert werden (ab Werk gem. Incoterms 2000): zum Zeitpunkt des Liefertermins bzw. sollte die Auslieferung nicht pünktlich erfolgen, ab dem Zeitpunkt, da ihm die Produkte zur Verfügung gestellt werden und er einen Vertragsbruch begeht, indem er die Lieferung nicht übernimmt.

8. Eigentumsvorbehalt 

Unbeschadet aller Bestimmungen bez. Lieferung und Risikoübergang in diesen AGB erfolgt der Übergang des Eigentums an den Käufer nicht, bevor der Verkäufer die vollständige Zahlung des Preises für die Produkte sowie evtl. aller weiteren Produkte, die der Käufer beim Verkäufer bestellt hat und deren Bezahlung evtl. fällig ist, erhalten hat.

Der Verkäufer behält vollständig das Recht, alle oder einen Teil der Produkte, an denen er weiterhin das Eigentumsrecht hält, vom Käufer zurück zu holen, zu verkaufen oder in anderer Weise mit diesen zu verfahren.

Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Eigentum an den Produkten auf den Käufer übergeht, hält dieser die Produkte treuhänderisch für den Verkäufer; in dieser Eigenschaft muss er die Produkte ordnungsgemäß lagern, schützen und versichern.

Bis zu dem Zeitpunkt ist der Käufer berechtigt, die Produkte im Rahmen seiner normalen Geschäftsabläufe zu verwenden oder zu verkaufen, bleibt dem Verkäufer gegenüber jedoch nachweispflichtig hinsichtlich der Erlöse aus dem Verkauf der Produkte etc. einschl. Versicherung; solche Erlöse sind separat von den Geldern oder sonstigen Besitztümern des Käufers oder evtl. Dritter zu halten.

Werden die Produkte vom Käufer verarbeitet oder in eine neue Form gebracht und ist dies zusammen mit anderen Produkten geschehen, an denen der Verkäufer keine Eigentumsrechte hält, so wird der Verkäufer Miteigentümer an diesen Produkten. Dasselbe gilt, wenn die Produkte des Verkäufers vollständig umgearbeitet bzw. mit anderen Produkten vermischt werden.

Werden von Dritten Schritte ergriffen, um in irgendeiner anderen Weise mit den Produkten zu verfahren, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Sollte der Käufer dies nicht innerhalb einer angemessenen Zeit tun, trägt er die Verantwortung für evtl. Schäden.

Auf einfache Anfrage des Käufers hat der Verkäufer jeden Teil der Sicherheiten freizugeben, wenn der Wert, der für den Verkäufer gehaltenen Sicherheiten, den Wert der gesicherten Ansprüche um 150 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten unterliegt dem Gutdünken des Verkäufers.

9. Prüfung der Produkte und Benachrichtigung

Der Käufer prüft ohne unnötige Verzögerung die Produkte einer jeden Lieferung in jeder Hinsicht.

Offene Mängel sind sofort nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Verdecket Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Nach dieser Frist gilt die Lieferung als geprüft oder angenommen. Mängel, die auch bei einer gründlichen Prüfung der Produkte nicht erkannt werden können, müssen spätestens sieben  Tage nach ihrer letztendlichen Aufdeckung schriftlich gemeldet werden.

Nach Ablauf eines Jahres nach dem Datum der Lieferung der Produkte kann der Käufer keine weiteren Mängelrügen anbringen.

10. Garantien und Haftungsausschluss

(1) Der Käufer garantiert, dass alle unter dieser Vereinbarung gelieferten Produkte frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, den anwendbaren Spezifikationen entsprechen und keinerlei Konstruktionsfehler aufweisen (sofern keine Konstruktionsdetails vom Käufer beigesteuert wurden).

Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung, dass die Produkte für einen bestimmten, vom Käufer ins Auge gefassten Zweck geeignet sind, soweit nicht anders vereinbart.

Die vorstehende Garantie wird vom Verkäufer unter folgenden Bedingungen gewährt:

  • Der Verkäufer ist nicht haftbar für Mängel an den Produkten, die auf Entwürfe oder Spezifikationen des Käufers zurück zu führen sind;
  • unter vorstehender Garantie ist der Verkäufer nicht haftbar, wenn der Gesamtpreis des Produkts zum fälligen Zahlungstermin noch nicht voll bezahlt ist;
  • die vorstehende Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, Materialien und Ausrüstungsgegenstände, die vom Käufer oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Verkäufer erhält eine entsprechende Garantie vom Hersteller.

Diese Garantie deckt keine Mängel oder Schäden an den Produkten ab, die auf nicht ordnungsgemäße Installation oder Wartung, Fehlbenutzung, Vernachlässigung oder ähnliche Ursachen zurück zu führen sind, die nichts mit der normalen, gewerbsmäßigen Verwendung zu tun haben.

(2) Alle Teile, die sich als defekt aufgrund von Umständen heraus stellen, die bereits vor dem Risikoübergang bestanden, können nach Gutdünken des Verkäufers kostenlos entweder repariert oder ersetzt werden.

Sobald der Verkäufer über den Mangel informiert wurde, ist der Käufer verpflichtet, diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu lassen, um für Reparatur oder Ersatz zu sorgen; andernfalls ist der Verkäufer nicht haftbar für die Konsequenzen.

In dem Maße, wie sich die Beschwerde als gerechtfertigt erweist, übernimmt der Verkäufer die Kosten für die Reparaturteile, einschl. Versand.

Kann der Verkäufer einen signifikanten Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben, die für Reparatur oder Ersatz ausgesetzt wurde, oder ist der Verkäufer nicht in der Lage, einen erheblichen Mangel nach zwei erfolglosen Versuchen zu beheben, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten. Im Falle eines kleineren Mangels hat der Käufer lediglich ein Anrecht auf eine Kaufpreisreduzierung.

(3) In folgenden Fällen ist der Verkäufer nur für Schäden und nur für solche Schäden haftbar, die nicht am Produkt selbst entstehen:

  • Vorsatz;
  • grobe Fahrlässigkeit einschl. grobe Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter oder Angestellte;
  • Körperverletzung, Tod und Gesundheitsschäden aufgrund von Fahrlässigkeit.

Im Falle eines fahrlässigen Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten ist der Verkäufer auch für einfache Fahrlässigkeit haftbar, einschl. einfache Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter und Angestellte.

Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

11. Höhere Gewalt

Nicht haftbar ist der Verkäufer für die Nichterfüllung von Leistungen aufgrund von Umständen, die jenseits seiner Kontrolle liegen und wenn nach menschlichem Ermessen nicht vom ihm erwartet werden konnte, die Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraus zu sehen.

12. Verschiedenes

(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Produkte ohne vorherige Ankündigung zu verbessern oder zu verändern, vorausgesetzt, solche Verbesserungen oder Änderungen habe keine negativen Auswirkungen auf Form und Funktion des Produkts.

(2) Dieser Vertrag ersetzt alle sonstigen Vereinbarungen und Garantien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes, die die Parteien ggf. vor dem Datum dieses Vertrages mündlich oder schriftlich getroffen haben, und macht diese ungültig; diese werden null und nichtig ab dem Datum der Unterzeichnung.

(3) Keine der beiden Parteien kann diesen Vertrag ohne das schriftliche Einverständnis der anderen Seite abtreten oder übertragen.

(4) Beide Parteien kommen für ihre eigenen Rechts- und sonstigen Kosten auf, die ihnen bei Ausübung ihrer Pflichten unter diesem Vertrag entstehen.

13. Einhaltung von Exportkontrollvorschriften

(1) Der Käufer hat beim Weiterverkauf und/oder Versand der von MÜPRO gelieferten Produkte sicherzustellen und zu garantieren, dass die jeweils anwendbaren nationalen oder internationalen Rechtsvorschriften, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen einschließlich UN-Resolutionen, Embargos, Zollvorschriften, EU-/US- oder staatliche Sanktionslisten oder sonstige einschlägige Vorschriften zur Kontrolle des Exports, des Transfers, des Handels oder der Durchfuhr von Dual-Use-Gütern (nachfolgend "Exportkontrollvorschriften") eingehalten werden.

(2) Der Käufer wird durch regelmäßige Stichproben und anderen angemessenen Maßnahmen sicherstellen, dass (i) nicht gegen anwendbare Exportkontrollvorschriften - auch unter Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen für Inlandsgeschäfte und etwaiger Umgehungsverbote – verstoßen wird, (ii) die von MÜPRO gelieferte Produkte nicht für eine verbotene bzw. genehmigungspflichtige, rüstungsrelevante, kern- oder waffentechnische Verwendung bestimmt sind, es sei denn, etwaige erforderliche Genehmigungen liegen vor, und dass (iii) die Regelungen sämtlicher einschlägiger Sanktionslisten betreffend den Geschäftsverkehr mit dort genannten Unternehmen, Personen oder Organisationen eingehalten werden,

(3) Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch den Verkäufer erforderlich, wird der Käufer den Verkäufer nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endkunden, den Endverbleib und den Verwendungszweck der gelieferten Produkte zur Verfügung stellen.

(4) Der Käufer stellt den Verkäufer von und gegen sämtliche Bußgelder, Verluste, Kosten und Schäden, die sich aus der Nichteinhaltung der Exportkontrollvorschriften durch den Käufer ergeben frei und hält sie schadlos. Der Käufer entschädigt den Verkäufer für alle daraus resultierenden Schäden und Aufwendungen.

14. Datenschutz

Der Verkäufer speichert und verarbeitet persönliche Daten des Käufers, die aus kaufmännischen Gründen benötigt werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, solche Daten innerhalb einer Vertragsbeziehung auch durch Dritte speichern und verarbeiten zu lassen.

15. Rechtsgültigkeit

Wenn eine dieser Vereinbarungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten ungültig sein sollte oder werden sollte, dann betrifft dies nicht die Rechtsgültigkeit der anderen Vereinbarungen. Die Parteien sollten sich dann auf eine Ersatzvereinbarung einigen, die der geschäftlichen Bedeutung und der ungültigen Absicht möglichst nahe kommt.

16. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Dieser Vertrag unterliegt der UNO-Konvention für Verträge über den internationalen Verkauf von Waren und wird entsprechend ausgelegt; hinsichtlich aller evtl. verbleibenden Unstimmigkeiten gilt deutsches Recht; beide Parteien verpflichten sich, sich den Gerichten zu unterwerfen, die für den Verkäufer zuständig sind. Das ist Wiesbaden.

(2) Der Verkäufer hat das Recht, eine Klage auch vor ein Gericht am Hauptsitz des Käufers oder nach Gutdünken auch vor jedes andere Gericht zu bringen, das aufgrund irgendeines nationalen oder internationalen Rechts zuständig ist.

(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen unter diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

Stand 10/2018